All rights reversed

Netzrechte selbst definieren - Tischvorlage des Referenten

Vortrag: Otfrid Weiss <100143.1247@compuserve.com>

Bericht: s.o. <s.o.>

Defininieren wir unsere Netzrechte selbst!

Warten wir nicht, bis Netzrechte von Staats wegen beschnitten werden. Mischen wir mit in der ÷ffentlichen Debatte um unsere Rechte im Internet. Die Autoren der Wartburgcharta, Jⁿrgen Christ und Otfrid Weiss, schlagen vor, fⁿr Ver÷ffentlichungen im Internet die Grundrechte des Presserechts anzuwenden, das die Pressefreiheit garantiert. Wir sind das Netz!

Analoge Anwendung der GrundsΣtze des Presserechts auf Ver÷ffentlichungen im Internet und anderen Computernetzwerken

Vorschlag Otfrid Weiss:

Ammendment (2) Jeder Mensch hat das Recht, im Internet und anderen Computernetzwerken netz÷ffentlich unzensiert mit anderen zu kommunizieren, insbesondere an interaktiven Chats, Foren, Online-Konferenzen und Newsgroups teilzunehmen und seine eigene Homepage im World Wide Web (WWW) zu ver÷ffentlichen (RIGHT TO COMMUNICATION). Dieses Recht kann durch die Betreiber der Chats, Foren, Online-Konferenzen, Newsgroups und Homepage-Server von der Anerkennung eigener Regeln oder von einem Entgelt abhΣngig gemacht werden. Auch geschlossene Benutzergruppen sind zulΣssig. Die ver÷ffentlichten BeitrΣge und Homepages unterliegen staatlichem Recht mit der Ma▀gabe, da▀ die Urheber der BeitrΣge und Homepages grundsΣtzlich allein fⁿr ihre Inhalte verantwortlich sind. Direkte Querverweise (Links) auf rechtswidrige Inhalte anderer Quellen sind ebenfalls rechtswidrig, Querverweise auf oft erneuerte Quellen in der Regel nicht. Auf BeitrΣge in Chats, Foren, Online-Konferenzen, Newsgroups und Σhnlichen oft erneuerten Plattformen interaktiver Kommunikation sowie auf Homepages sollten die fⁿr periodische Druckwerke geschaffenen nationale Pressegesetze erweitert oder von der Rechtsprechung analog angewandt werden. Dabei k÷nnten Gegendarstellungsansprⁿche unverrΣndert ⁿbernommen werden, wΣhrend die rechtliche Verantwortung der Herausgeber, Verleger und Chefredakteure periodischer Druckwerke nur in der Form auf BeitrΣge zu interaktiver Kommunikation oder auf Homepages ⁿbertragen werden dⁿrfte, da▀ vorher eine Abmahnung erfolgt. Die rechtliche Verantwortung fⁿr interaktive BeitrΣge und Homepages sollte in aller Regel allein beim Urheber des Beitrages oder der BeitrΣge als Redakteur liegen. Dieser hat BeitrΣge mit namentlichen Absender und Homepages mit Impressum zu versehen, aus dem er als presserechtlich eindeutig verantwortlicher Redakteur hervorgeht. Offenkundig anonyme BeitrΣge und Homepages sind von den Servern zu l÷schen, sofern der Betreiber nicht die redaktionelle Verantwortung dafⁿr ⁿbernimmt.

Vorschlag Jⁿrgen Christ:

Otfrid, la▀ uns weiter am Ammendmend (2) fⁿr die ONLINE_MAGNA_CHARTA arbeiten: "Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung in ÷ffentlichen Online-Netzen - in Newsgroups, Chats, auf ganzen Websites oder einfachen Home pages, Konferenzen sowie auf Mailinglisten - zu Σu▀ern und zu ver÷ffentlichen. Betreiber solcher ÷ffentlichen NetzrΣume verpflichten sich, Ihre IdentitΣt in eineem Impressum bekanntzugeben. Jeder Nutzer hat das Recht, seine Meinung auch anonym zu Σu▀ern, wenn die verantwortlichen Betreiber der ÷ffentlichen RΣume dem zustimmen. Jeder Nutzer darf eine Meinungs- bzw. Darstellungskorrektur in Chats, Newsgroups, Konferenzeen und auf Mailinglisten anbringen. Das Gegendarstellungsrecht fⁿr ─u▀erungen auf publizierten Web-Dokumenten bezieht sich nur auf Periodika auf/in Web Sites." (RIGHT TO PUBLISH) Pressegesetz und Gegendarstellungsrecht fⁿr normale Home Pages halte ich - als ehemaliger Betreiber von "Mailboxen" - fⁿr undurchfⁿhrbar. Die Leute schlagen sich sonst die "K÷pfe" ein, weil jeder seinen Senf zu irgendetwas, wenn seine Meinung tangiert wird, auf fremden Home Pages durchsetzen m÷chte.